Unser Auftrag

Der Auftrag und die pädagogische Arbeit unserer Kindertagesstätte orientieren sich maßgeblich an folgenden Leitlinien, gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen.


Leitlinien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) für die Arbeit in Evangelischen Kindertagesstätten


Die EKHN versteht ihre Kindertagesstättenarbeit als einen im Evangelium von Jesus Christus begründeten Dienst an Kindern, an Familien und an der Gesellschaft.

 

Die religiöse Erziehung der Kinder berücksichtigt ihre jeweiligen Lebenssituationen. Sie ist integrierter Bestandteil einer ganzheitlichen Erziehung und setzt eine Atmosphäre des Vertrauens voraus, in der sich die Kinder ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechend entwickeln können und zum gemeinsamen Handeln befähigt werden.


Dabei sollen wesentliche Elemente christlicher Überlieferung, vor allem das Verhalten und die Verkündigung Jesu, als Hilfe zum Verstehen und Handeln eingebracht werden.
(Auszug aus „Kinder sind unser Zukunft / Leitlinien für die Arbeit in den Evangelischen Kindertagesstätten“)


HBEP = Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan

 

Als PDF: „Kinder sind unser Zukunft"
Leitlinien für die Arbeit in den Evangelischen Kindertagesstätten

 

 

Sozialgesetzbuch und HBEP

8. Buch Sozialgesetzbuch - Das Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen


(1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. […]


(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

  1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
  2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen.
  3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.


(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.“
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz S.87f

Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan
Der HBEP für Kinder von 0 – 10 Jahren richtet sich an alle Lernorte, an denen kindliche Bildungs- und Erziehungsprozesse stattfinden. Er versteht sich als Grundlage, um jedes Kind in seinen individuellen Lernvoraussetzungen, seiner Persönlichkeit und seinem Entwicklungs-stand anzunehmen, angemessen zu begleiten und zu unterstützen. Der HBEP hat das Ziel, einen zentralen Beitrag zur Optimierung der Bildungschancen für die heranwachsende Generation zu leisten. (vgl. HBEP S. 5)